General terms and conditions
Auf dieser Seite finden Sie sowohl für den Kauf von Abonnement als auch für den Einzelkartenkauf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gürzenich-Orchester Köln.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gürzenich-Orchester Köln für den Kauf von Einzelkarten
I. GELTUNGSBEREICH
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Gürzenich-Orchester Köln und ihren Besucherinnen und Besuchern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen.
II. EINTRITTSPREISE / KARTENVERKAUF
1. Veröffentlichung
Das Gürzenich-Orchester Köln gibt, die Vorverkaufszeiträume, den Spielplan und die Eintrittspreiskategorien sowie Art und Umfang von Ermäßigungen auf Eintrittspreise auf ihrer Homepage, in ihren Publikationen (z. B. Jahresvorschauheften, Flyern, Newsletter etc.) und in der Tagespresse bekannt. Über Abweichungen und Sonderaktionen informiert das Gürzenich-Orchester auf seiner Homepage bzw. in der Lokalpresse. Für Veröffentlichungen in der Presse übernimmt das GürzenichOrchester keine Gewähr.
2. Ermäßigungen
Schüler, Studierende, Azubis, BFDler und FSJler (bis 28 Jahre), Inhaber eines gültigen Köln-Passes sowie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II erhalten auf Nachweis 50% Ermäßigung beim Kauf von Einzelkarten für die Abonnementkonzerte 1-12 sowie für die folgenden Sonderkonzerte in der Kölner Philharmonie: Festkonzert, Benefizkonzert und Passionskonzert. Kammerkonzerte sind von Ermäßigungen ausgeschlossen. Inhaber einer JULEICA sowie einer Ehrenamtskarte erhalten 50% Ermäßigung auf alle Abonnementkonzerte am Montag und Dienstag. Rollstuhlfahrer oder Schwerbehinderte mit einem Behindertengrad von 100% oder mit einem B im Behindertenausweis erhalten auf Nachweis und nach Verfügbarkeit freien Eintritt für alle Konzerte. Die Begleitperson eines Rollstuhlfahrers oder eines Schwerbehinderten erhält ebenfalls eine kostenlose Eintrittskarte, sofern im Behindertenausweis der Buchstabe B vermerkt ist. Eintrittskarten erhalten Sie an den bekannten Vorverkaufsstellen sowie an der Abendkasse. Bitte beachten Sie, dass jeweils nur eine Ermäßigung beansprucht werden kann. Der Ermäßigungsnachweis ist beim Kauf der Karte sowie beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen. Ermäßigte Eintrittskarten können nur auf ermäßigungsberechtigte Personen übertragen werden.
3. Gebühren
Im Vorverkauf werden auf alle Einzelkartenpreise zusätzlich Vorverkaufsgebühren erhoben.
4. Zahlung
Die Bezahlung der Eintrittskarten kann bar, mit EC-Karte, Kreditkarte (Visa, Master) oder per Überweisung erfolgen. Bei Zahlungen per Überweisung erfolgt eine Ausgabe der Karte bzw. Karten erst nach Eingang der Zahlung.
5. Reservierung
Telefonische oder schriftliche Reservierungen gelten für max. sechs Tage und sind bis zu drei Tagen vor dem jeweiligen Konzert möglich. Reservierte, noch nicht bezahlte Karten, die bis zum mitgeteilten Termin nicht abgeholt worden sind, gehen wieder in den Verkauf. Reservierte und bereits bezahlte Karten können auf Wunsch an der Abendkasse zur Abholung hinterlegt werden. Bei Nicht-Abholung der Karten besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises. Sie können auch, wenn mindestens sieben Werktage zwischen Aufgabe zur Post und Konzert liegen, zugesandt werden. Für den Postversand erheben die Bühnen Köln eine Kostenpauschale von 3,- €.
6. Konzertkarten als Fahrkarten
Die Konzertkarten (mit Ausnahme von Ehren-, Dienst- und Pressekarten) gelten als Hin- und Rückfahrkarte am Konzerttag ab vier Stunden vor Konzertbeginn bis zum Betriebsschluss des jeweiligen Verkehrsunternehmens bzw. bis 10 Uhr des Folgetages für die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) und im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Die Nutzung der Eintrittskarte als Fahrausweis ist nur der Person gestattet, die die Eintrittskarte zum Veranstaltungsbesuch nutzt. Jede entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte zur Nutzung der Fahrberechtigung ist untersagt. Beim Online-Kartenverkauf gelten möglicherweise andere Beförderungsbedingungen.
7. Sitzplatz
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte hat der Besucher/die Besucherin Anspruch auf den Sitzplatz, der auf der Eintrittskarte angegeben ist. Ein Sitzplatzwechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Sollte aus technischen oder künstlerischen Gründen der auf der Eintrittskarte angegebene Sitzplatz nicht zur Verfügung gestellt werden können, weist das Einlasspersonal dem Besucher/der Besucherin einen adäquaten Ersatzplatz zu. Bei Veranstaltungen mit freier Sitzplatzwahl sucht sich jeder Besucher/jede Besucherin seinen/ihren Sitzplatz selbst aus.
Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Sie haben nur dann einen Anspruch auf einen behindertengerechten Platz, wenn sie beim Kauf der Eintrittskarte angegeben haben, dass sie auf einen solchen Platz angewiesen sind.
8. Weiterverkauf
Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren Preis als auf der Eintrittskarte angegeben ist nicht gestattet. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten durch nicht autorisierte Händler ist nicht gestattet. Erst nach vorausgehender, schriftlicher Genehmigung dürfen Eintrittskarten weiter veräußert werden. Bei einem Verstoß gegen diese Bedingung verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit, was zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der Veranstaltung führt.
Beim Print@home-Verfahren ist das Print@home-Ticket im Papierformat DIN A4 auszudrucken. Es darf nicht vervielfältigt oder verändert werden. Falls von diesem Print@home-Ticket Kopien in Umlauf gelangt sind, erhält nur der Besitzer, der als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Weiterhin behält sich das Gürzenich-Orchester Köln das Recht vor, von dem Kartenkäufer, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Print@home-Tickets zu verlangen. Das Gürzenich-Orchester Köln haftet nicht bei Verlust und/oder Missbrauch des Print@home-Tickets.
III. ERSTATTUNG DES EINTRITTSKARTENPREISES / VERLUST DER EINTRITTSKARTE
1. Rücknahme von Eintrittskarten
Das Gürzenich-Orchester Köln nimmt verkaufte Eintrittskarten grundsätzlich nicht zurück. Für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Eine Erstattung findet insbesondere nicht statt bei a) Besetzungsänderungen sowie veränderten Anfangszeiten oder b) bei Vorstellungsausfall oder Vorstellungsabbruch aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streiks etc.).
2. Umtausch
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf den Umtausch von Konzertkarten. Falls im Ausnahmefall ein Umtausch von den Bühnen Köln gestattet wird, fällt eine Umtauschgebühr von 5 € an.
3. Verlust
Das Gürzenich-Orchester Köln ersetzt verlorene Eintrittskarten ausnahmsweise, wenn der Besucher/die Besucherin unter genauer Platzangabe glaubhaft machen kann, dass er/sie eine Karte gekauft hat. Hierfür ist eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € pro Karte zu entrichten. Wird in der Veranstaltung für denselben Platz sowohl die Originalkarte als auch die Ersatzkarte vorgelegt, hat der Inhaber/die Inhaberin der Ersatzkarte Vorrang. Der Inhaber/die Inhaberin der Originalkarte hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Sitzplatzes. Das Einlasspersonal überprüft nicht die Rechtmäßigkeit der Inhaberschaft der Ersatzkarte
IV. EINLASS
1. Berechtigung
Zum Einlass berechtigen nur die Eintrittskarten und Abonnementausweise.
2. Ermäßigungsberechtigungen
Ermäßigungsberechtigungen sind beim Einlass zum Konzert unaufgefordert vorzulegen. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.
3. Zuspätkommende
Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher/Besucherinnen nicht mehr oder erst zu einem vom Gürzenich-Orchester Köln festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z. B. Konzertpause) auf Anweisung des Einlasspersonals in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf den auf der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz besteht dann nicht mehr. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Entgeltes besteht nicht.
V. GARDEROBE
1. Abzugebende Sachen
Mäntel, Jacken, Schirme, größere Taschen und vergleichbare Sachen, die allgemein üblich in der Garderobe verwahrt werden, sind beim Garderobenpersonal zur Verwahrung in der Garderobe abzugeben. Die Garderobengebühr wird nicht separat erhoben, sondern ist bereits im Eintrittskartenpreis enthalten. Handschuhe und Schals sind in den Taschen der abzugebenden Kleidungsstücke unterzubringen. Hand- und Aktentaschen sind verschlossen abzugeben. Das Garderobenpersonal ist berechtigt, die Verwahrung für besonders wertvolle Gegenstände abzulehnen.
2. Ausgabe
Bei Abgabe der zu verwahrenden Sachen erhält der Besucher/die Besucherin eine Garderobenmarke. Die Aushändigung der zur Verwahrung der Garderobe übergebenen Sachen erfolgt gegen Vorlage dieser Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung. Bei Verlust der Garderobenmarke können die zur Verwahrung übernommenen Sachen nur herausgegeben werden, wenn alle anderen Besucher/Besucherinnen ihre Garderobe abgeholt haben und die Berechtigung glaubhaft gemacht werden kann. Die Garderobe ist unmittelbar nach Vorstellungsende abzuholen. Das Bereitlegen der Garderobe vor dem Schluss der Aufführung ist nicht möglich.
3. Reklamationen
Reklamationen sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
VI. BILD- UND TONAUFNAHMEN
Bild- und Tonaufnahmen sind aus rechtlichen Gründen zu keinem Zeitpunkt gestattet, auch nicht beim Philharmonie-Lunch. Das Gürzenich-Orchester Köln behält sich die Rechte zur Herstellung und Verbreitung von Bild- und Tonaufnahmen einzelner Konzerte vor. Mit Benutzung der Konzertkarte erklärt der Konzertbesucher sein Einverständnis mit der Herstellung und einer evtl. Verbreitung seines Bildes in Medien im Zusammenhang mit einer solchen Aufzeichnung.
VII. DATENSCHUTZ / SPEICHERUNG VON DATEN
Detaillierte Informationen darüber, wie das Gürzenich-Orchester Köln mit personenbezogenen Daten der Kunden/Kundinnen bzw. Besucher/Besucherinnen umgeht, zu welchen weiteren Zwecken personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie die persönlichen Datenschutz-Rechte und -Ansprüche können den Datenschutzinformationen unter https://www.guerzenich-orchester.de/datenschutz entnommen werden.
VIII. ÄNDERUNGSVORBEHALT
Das Gürzenich-Orchester Köln behält sich vor, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere aus wirtschaftlich oder künstlerisch erforderlichen Gründen Änderungen vornehmen zu können. Diese Änderungen werden dem Vertragspartner unverzüglich in Textform (per Brief, Fax oder Email) mitgeteilt. Innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung der Änderungen kann der Vertragspartner der Änderung in Textform (per Brief, Fax oder Email) widersprechen. Widerspricht er nicht, so gilt er als mit den neuen Bedingungen einverstanden. Auf diese Regelung wird er bei Mitteilung der Änderung in Textform hingewiesen.
IX. KARTENVERKAUF DURCH DIE DerTicketService.de GmbH & Co. KG
Beim Kauf der Eintrittskarten über die DerTicketService.de GmbH & Co. KG gelten die dort aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend. Die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gürzenich-Orchester Köln bleibt davon unberührt.
X. HAFTUNG
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, haftet das GürzenichOrchester Köln, seine Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
XI. INKRAFTTRETEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 25.06.2019 gültig und regeln sämtliche Verkäufe für Veranstaltungen ab der Spielzeit 2019/20.
Stand: 25. Juni 2019